Die Grüne Vielfalt lebt – am Besten zeigt sich dies in den Programmdebatten auf unseren Parteitagen. Zuletzt gab es hunderte bis tausende von Änderungsanträgen – ein Ausdruck wie intensiv wir uns mit unserer Programmatik beschäftigen. Auf der jetztigen LDK gilt aber zum ersten Mal ein neues Verfahren, dass der Landesparteitag in Hamm beschlossen hat. In der geänderten Satzung heisst es nun:
Bei Programmparteitagen gilt eine Eingangsfrist für Änderungs- und Ergänzungsanträge von 10 Tagen vor der LDK. Später gestellte Anträge können nur mit der Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten behandelt werden.
In der Antragsbegründung dazu stand:
Bei einer erwartet hohen Anzahl von Anträgen ist eine angemessene Vorbereitung und politische Abstimmung für Kreisverbände, Landesarbeitsgemeinschaften, Delegierte etc. nicht mehr möglich. Auch die technische Bearbeitung kann dann nicht sicher gestellt werden. Deswegen soll eine Regelung gefunden werden, die eine angemessene Vorbereitungszeit für Kreisverbände und Delegierte und die technische Bearbeitung sicher stellt. Damit soll der Diskussionsprozess ums Programm so strukturiert werden, dass alle Beteiligten sich vernünftig vorbereiten und angemessen partizipieren können.
Ganz pragmatisch heisst das jetzt für alle AntragsstellerInnen: Eure Anträge müssen bis zum 27. Januar 2010, 12:00 Uhr bei gremien@gruene-nrw.de eingegangen sein, damit sie sicher behandelt werden können.
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Hallo Ihr Lieben,
da es merkwürdigerweise diese LDK Verwirrung darüber gibt, wer antragsberechtigt ist, hier noch einmal der Auszug aus der Satzung (die ich leider nirgendwo auf der Homepage finde):
§8-12
Antragsberechtigt sind die Landtagsfraktion, die Orts- und Kreisverbände, die Organe des Landesverbandes, die Landesarbeitsgemeinschaften, die GRÜNE JUGEND NRW, das Landesschiedsgericht sowie 15 Mitglieder des Landesverbandes, die gemeinsam einen Antrag stellen. Anträge zur Geschäftsordnung und Anträge zur Änderung zugelassener Anträge können alle Mitglieder des Landesverbandes stellen.
Es ist also tatsächlich so, dass KEINE15 Unterstützer für einen Änderungsantrag benötigt werden!
Gruss, Robert