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	<title>Kommentare zu: Die neuen Antragsfristen</title>
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	<description>Landesparteitag der Grünen NRW</description>
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		<title>Von: Robert Schallehn</title>
		<link>http://essen2010.gruene-ldk.de/2009/12/07/die-neuen-antragsfristen/comment-page-1/#comment-11</link>
		<dc:creator>Robert Schallehn</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Jan 2010 13:29:38 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Ihr Lieben,

da es merkwürdigerweise diese LDK Verwirrung darüber gibt, wer antragsberechtigt ist, hier noch einmal der Auszug aus der Satzung (die ich leider nirgendwo auf der Homepage finde):

§8-12
Antragsberechtigt sind die Landtagsfraktion, die Orts- und Kreisverbände, die Organe des Landesverbandes, die Landesarbeitsgemeinschaften, die  GRÜNE JUGEND NRW, das Landesschiedsgericht sowie 15 Mitglieder des Landesverbandes, die gemeinsam einen Antrag stellen. Anträge zur Geschäftsordnung und Anträge zur Änderung zugelassener Anträge können alle Mitglieder des Landesverbandes stellen.

Es ist also tatsächlich so, dass KEINE15 Unterstützer für einen Änderungsantrag benötigt werden!

Gruss, Robert</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ihr Lieben,</p>
<p>da es merkwürdigerweise diese LDK Verwirrung darüber gibt, wer antragsberechtigt ist, hier noch einmal der Auszug aus der Satzung (die ich leider nirgendwo auf der Homepage finde):</p>
<p>§8-12<br />
Antragsberechtigt sind die Landtagsfraktion, die Orts- und Kreisverbände, die Organe des Landesverbandes, die Landesarbeitsgemeinschaften, die  GRÜNE JUGEND NRW, das Landesschiedsgericht sowie 15 Mitglieder des Landesverbandes, die gemeinsam einen Antrag stellen. Anträge zur Geschäftsordnung und Anträge zur Änderung zugelassener Anträge können alle Mitglieder des Landesverbandes stellen.</p>
<p>Es ist also tatsächlich so, dass KEINE15 Unterstützer für einen Änderungsantrag benötigt werden!</p>
<p>Gruss, Robert</p>
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